Voraussetzungen
Jede zusätzlich beschaffte Vergleichsschrift kann dazu beitragen, die sachverständige Aussage zu festigen!
Wichtige Materialkriterien:
- Gibt es eine genügende Zahl unbefangen entstandener vergleichbarer Schriften?
- Gibt es ausreichend vielfältige Vergleichsschriften?
- (Postkarten, Briefe, Notizen…)
- Ist die Herkunft des Vergleichsmaterials bekannt?
- Ist der Erhaltungszustand der Vergleichsschriften gut?
- Sind Schriftsystem, Schreibgerät und Schriftträger vergleichbar?
- Sind die inneren/äußeren Entstehungsbedingungen zur fraglichen Schrift ähnlich?
Sind die Vergleichsschriften hinreichend zeitnah geschrieben?
Die fraglichen Schriften und nach Möglichkeit auch die Vergleichsschriften werden möglichst im Original benötigt! Liegen die (Unter-)Schriften nur als Repros vor, ist kein verbindlicher Nachweis der Echtheit möglich. Aussagen über die Unechtheit einer Unterschrift können u.U. auch anhand von Nicht-Originalen vertretbar sein.
Vergleichbarkeit von Handschriften
Die Echtheit einer Handschrift oder eine Urheber-Identität kann aufgrund von authentischen Vergleichsschriften zuerkannt werden. Je nach Ausprägung der oben genannten Materialkriterien gelangt man zu einem mehr oder weniger hohen Wahrscheinlichkeitsgrad der sachverständigen Feststellung:
Die bipolare Ordinalskala der Wahrscheinlichkeitsgrade hat z.B. die folgenden Stufen:
- mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
- mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
- mit hoher Wahrscheinlichkeit
- mit Wahrscheinlichkeit
- möglicherweise
- non liquet
Eine Zuordnung zu Prozentwerten des Restfehlers ist praktisch nicht möglich und nicht sinnvoll.



